Hüpfburgen mieten Falkensee

Hüpfburgen mieten Falkensee – Bei Susis Hüpfburgenland erhalten Sie selbstverständlich immer saubere und gepflegte Hüpfburgen in Berlin und Brandenburg. Natürlich können Sie schnell und unkompliziert eine oder gerne auch mehrere Hüpfburgen mieten aus unserem großen Sortiment anfragen. Sie erhalten schnell eine Antwort. Neben der großen Auswahl an tollen Hüpfburgen für Jungs und Mädchen können Sie auch zusätzliches Equipment für Ihre Party von uns erhalten. Auch wenn es am Wochenende zu Fragen oder gar Problemen kommen sollte, stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.

Hüpfburg mieten, Hüpfburgen mieten

Lieferung der Hüpfburgen

  • Lieferung & Abholung (ohne Aufbau/Abbau)
  • 0-15 Kilometer kosten 50 €
  • 16- 25 Kilometer 70 €
  • 26- 35 Kilometer 90 €
  • 36- 50 Kilometer 110 €
  • Alles über 50 Kilometer auf Anfrage.
  • Lieferung bis Bordsteinkante.
  • Die Anfahrt sollte barrierefrei sein.

Auf- und Abbau

  • Der Auf- und Abbau der Hüpfburgen mieten kostet zusammen 100 €
  • Bauen Sie die Hüpfburg auf ebenem Untergrund auf. Dieser muss frei von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen und spitzen Gegenständen sein. Optimal eignet sich eine Wiese.
  • Legen Sie die mitgelieferte Plane unter die Hüpfburg.
  • Bauen Sie die Hüpfburg nicht in der Nähe von Wasser oder Feuerquellen (z.B. Grill) auf.
  • Legen Sie die zusammengefaltete Hüpfburg immer mit 2 Personen auseinander.
  • Stellen Sie die Hüpfburg so auf, dass Sie immer den Eingangsbereich und Hüpffläche gut einsehen können.
  • Die mitgegebenen Sandsäcke mit Karabinerhaken werden an den Schlaufen befestigt. So wird ein Umkippen, überschlagen oder sogar wegfliegen der Hüpfburg vermieden/ minimiert.
  • Schließen Sie das Gebläse an den Luftschlauch an. Achten Sie darauf, dass der Luftschlauch mit dem Riemen fest um das Gebläse gebunden ist, damit dieser nicht während der Nutzung abrutscht.
  • Schalten Sie das Gebläse ein, nachdem Sie es an das Stromnetz angeschlossen haben und warten Sie, bis die Hüpfburg komplett aufgeblasen ist.

Hüpfburgen mieten: Benutzung

  • Die Hüpfburgen mieten darf nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person genutzt werden.
  • Die Maximalgewichtsangabe gilt nicht als Maximalgewicht einer Person, sondern als Maximalgewicht für die angegebene Maximalanzahl Kinder.
  • Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig die Hüpfburg benutzen, vergleichbar ist. Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
  • Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Anzahl der spielenden Kinder und das zulässige Maximalgewicht eingehalten wird. Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten anderer Kinder, insbesondere kleinere Kinder gefährden.
  • Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden. (Erstickungsgefahr) „Schuhe aus“ – die Hüpfburgen dürfen nicht mit Schuhwerk genutzt werden, da diese sonst beschädigt werden. Hosentaschen/ Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder gefährlichen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden. (Verletzungsgefahr)
  • Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburgen begrenzen, als „Sprungwand“ zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind dazu nicht geeignet, sich von diesen „zurück federn“ zu lassen. „Reinspringen“ und „Rückfedern“ zerstört die Sicherheitsnetze.
  • Ziehen Sie die Hüpfburg nie alleine an einer Bodenankerschlaufe. Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte mit mehreren Personen an mehreren Schlaufen anpacken.
  • Achten Sie darauf, dass das Gebläse während der gesamten Benutzung stets aufrecht steht und dass die Luftanzugsöffnung nicht verdeckt ist. Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. (Unfallgefahr)

Hüpfburgen mieten: Nichtbenutzung

  • Hüpfburgen mieten: Die Benutzung der Hüpfburg bei Regen und starkem Wind ist untersagt. (Unfallgefahr)
  • Die beaufsichtigende Person hat sofort die Hüpfburg zu sperren und gegebenenfalls abzubauen. Bei Beschädigung der Hüpfburg ist eine Weiterbenutzung ebenfalls untersagt